1. Die Alte Leipziger Pensionsfonds AG investiert über Investmentvermögen in Aktien, die von Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet werden. Hinsichtlich der Mitwirkungspolitik nach § 134b Abs. 1 AktG wird auf die Internetseiten der Vermögensverwalter verwiesen, welche die Investmentvermögen verwalten (siehe die Auflistung im Anhang).
2. Die Aktienanlagestrategie der Alter Leipziger Pensionsfonds AG nach § 134c Abs. 1 AktG unterliegt als Bestandteil der gesamten Kapitalanlage einem Asset-Liability-Management, welches die gehaltenen Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten aus den Pensionsfondsverträgen hinsichtlich bestimmter Zielgrößen aufeinander abstimmt. Die Alte Leipziger Pensionsfonds AG bedient sich zur Allokation ihrer Investmentanteile der Unterstützung eines externen Dienstleisters.
Die Investmentvermögen werden nur im Rahmen der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehalten. Die diesen Investmentvermögen zugrunde liegenden Anlagestrategien werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgewählt. Hinsichtlich der Anlagestrategien wird auf die Internetseiten der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften im Anhang verwiesen.
Vereinbarungen mit einem Vermögensverwalter gem. § 134c Abs. 2 AktG bestehen nicht.
Stand Januar 2024