Unsere Aufgabe besteht darin, auf vertraglicher Grundlage Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen aus betrieblichen Pensionszusagen gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Daneben bietet die Alte Leipziger Treuhand GmbH die Möglichkeit, den gesetzlich geforderten Insolvenzschutz für Wertguthaben von Mitarbeitern aus Lebensarbeitszeitkonten optimal umzusetzen.
Bei diesem im Versicherungsmarkt bislang kaum verbreiteten Modell können Unternehmen bei Versicherungskollektiven die bilanziellen Vorteile des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) nutzen, denn dieses erlaubt unter anderem eine Verrechnung der in der Handelsbilanz separierten Vermögenswerte gegen Pensionsrückstellungen (bzw. Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten). Die daraus entstehenden Vorteile – Verringerung der Bilanzsumme und Verbesserung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital – nutzen viele Unternehmen noch nicht.
Das Treuhandmodell bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Vermögensmittel flexibel auf die Alte Leipziger Treuhand GmbH zu übertragen, die diese zweckgebunden zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen verwaltet. Das Modell ist insbesondere für Kollektive interessant, weil die sonst zur Insolvenzabsicherung erforderlichen, administrativ aufwändigen Verpfändungen entfallen. Als Vermögensmittel können neben Rückdeckungsversicherungen und liquiden Mitteln auch Fonds eingebracht werden. Die Alte Leipziger Treuhandkonstruktion ist dabei so flexibel, dass sie in unterschiedlichen Konstellationen auch in Verbindung mit der Alte Leipziger Pensionsfonds AG genutzt werden kann.